Sachverständigen
Kuratorium E.V.

Gartenbau

In der Sparte Produktionsgartenbau des SVK sind Sachverständige organisiert, die über die nötigen Fachkenntnisse verfügen und diese regelmäßig auffrischen und vertiefen.

Sachverständige werden für bestimmte Fachgebiete öffentlich bestellt und vereidigt.
Im Produktionsgartenbau sind dies z.B.

  • Zierpflanzenbau, Gemüsebau, Baumschule, Obstbau, ökologischer Gartenbau
  • Technik und Gebäude im Gartenbau
  • Bewertung von ganzen Unternehmen und Unternehmensanteilen im Gartenbau
  • Pflanzenschutz und Pflanzenernährung
  • Emissionen und Immissionen

Gartenbausachverständige können…

  • bei der Suche nach Schadensminderungsmöglichkeiten helfen und prüfen, ob der Betrieb durch den Bau und den Verlust der Flächen in seiner Existenz gefährdet wird
  • den Wert der in Anspruch genommenen Flächen, Pflanzenbestände und Baulichkeiten ermitteln
  • die Entschädigung für die wirtschaftlichen Folgen durch Flächenverluste , An- und Durchschneidung, Umwege und andere Beeinträchtigungen benennen und bewerten
  • die Besonderheiten des Eingriffes in Dauerkulturen wie Obstbau- oder Spargelanlagen beurteilen und die zutreffenden Entschädigungen ermitteln

Ähnlich ist z.B. der Bau von Bahnstrecken oder Gasleitungen, Ausweisung von benachbarten Baugebieten.

Weitere Beispiele

Eine Kultur in einem Topfpflanzenbetrieb zeigt Wuchsdepressionen, der Verdacht liegt nahe, dass das Substrat nicht in Ordnung ist. Es kann aber auch an den zugekauften Jungpflanzen oder einem Pflanzenschutzmittel liegen. Unabhängige, öffentlich bestellte und vereidigte Gartenbausachverständige sorgen für...

  • "gerichtsfeste" Nachweise durch Sicherstellen der Proben von Substrat und Pflanzen, Pflanzenbehandlungsmitteln und ergründen - wenn möglich- eine Kausalkette der Schadensverursachung
  • Ermittlung der wirtschaftlichen Schäden an den Pflanzen sowie ggf. weiterer Folgeschäden

Ähnlich wäre das Vorgehen z.B. bei Schäden durch Windabdrift von Pflanzenschutzmitteln oder anderen Imissionen, z.B. aus Stallabluft oder IndustrieanlagenEin Gartenbaubetrieb wird von zwei Unternehmern gemeinsam geführt. Schließlich will einer der beiden aufhören und soll ausgezahlt werden.

  • Gartenbausachverständige ermitteln den Wert des Unternehmens und den Auszahlungsanspruch

Ähnliche Fälle sind z.B. Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, Unternehmensverkäufe etc.

Kontakt

Ihr Ansprechpartner

Dr. rer. hort. Manfred Berndt

Alte Stöckener Straße 74
30419 Hannover

Tel.: +49 511 / 97 93 94 91
Fax: +49 511 / 97 93 94 99
E-Mail: M.Berndt