Gartendenkmalpflege

Die Gartendenkmalpflege im Sachverständigen-Kuratorium (SVK) beschäftigt sich mit Fragen rund um die historischen Zeugnisse der Garten- und Landschaftskultur. Zu diesen Freianlagen zählen u.a. Gärten, Parkanlagen, Friedhöfe, wie auch Alleen und historische Kulturlandschaften.

Die Gartendenkmalpflege ist im SVK ein Teilgebiet der Landespflege (Garten- und Landschaftsbau).

Sachverständigentätigkeit in der Gartendenkmalpflege

Die Bestellungsvoraussetzungen (ifsforum.de/fileadmin/user_upload/3600.pdf) für das Fachgebiet Garten- und Landschaftsbau – Herstellung und Unterhaltung und dem Zusatzgebiet der Gartendenkmalpflege sind von der Deutschen Industrie- und Handelskammer, den Landwirtschaftskammern und dem Institut für Sachverständigenwesen (IFS) zusammengefasst worden.

Neben den dort beschriebenen Kenntnissen zählt die Methodik zur Erfassung, zur Analyse und zur Bewertung im Gartendenkmal zu den technischen Standards. Weiterhin sind eingehende Kenntnisse der 16 unterschiedlichen Landes-Denkmalschutzgesetze, deren Kommentierung und Anwendungen in der aktuellen Rechtsprechung notwendig.

Bauleitplanung

In Fällen von Bauleitplanungen, bei denen die Zeugnisse der Garten- und Landschaftskultur berührt werden, sind gutachterliche Kenntnisse der Gartendenkmalpflege gefordert. Die Auswirkungen auf die Denkmalsubstanz und die Authentizität des Denkmals sind zu benennen. Beschränkungen oder Festsetzungen sind textlich und plangraphisch zu fixieren.

Vorgerichtliche und gerichtliche Verfahren

Für vorgerichtliche und gerichtliche Verfahren ist eine korrekte Denkmalbewertung von herausragender Bedeutung und kann in der Konsequenz nicht zuletzt erhebliche fiskalische Auswirkungen haben.

Bei Fragestellungen in Abwägungsprozessen, ist eine ausführliche Darlegung unterschiedlicher Interessen mit einzuschließen. Als häufiges Beispiel sind Ziel-Konflikte zwischen Naturschutz und Denkmalpflege, oder Abgrenzungen zu touristischen und wirtschaftlichen Interessen, die ein Zeugnis der Garten- und Landschaftskultur in seiner Existenz bedrohen können, zu nennen.

In Fällen von Schadensersatz und Entschädigung in historischen Anlagen ist der Wert des Gartendenkmals zusätzlich zu berücksichtigen. Zudem sind bei der Ermittlung der Schadenshöhe baukonstruktive Kenntnisse historischer Anlagen erforderlich.

Kontakt

SVK Spartenleitung Gartendenkmalpflege

Jutta Curtius
Landschaftsarchitektin

An der Backesmühle 27
41334 Nettetal

Tel.: +49 2157 126481
Fax.: +49 2157 126481
info@jutta-curtius.de