Beurteilung von Jagdrevieren und Eingriffen in Jagdausübungsrechte

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Alois Burger, 1. Auflage 2014, 40 Seiten, SVK-Verlag – PDF-Datei

Beschreibung

Alois Burger hat umfangreiche Erfahrung in der Beurteilung von Jagdrevieren und Jagdausübungsrechten. Wesentliche Teile dieser Tätigkeit entfallen auf die Ermittlung jagdlicher Wertminderungen, die durch öffentliche Maßnahmen, zumeist Straßenbauten oder privatwirtschaftliche Maßnahmen wie Windenergieanlagen, ausgelöst werden.
Beispiele sind die in diesem Schriftenreiheheft zusammengestellten Gutachten:
• Ortsumgehungsstraße im GJB Seite 1
• Windkraftanlagen im Jagdrevier Seite 19
• Radweg im verpachteten EJB Seite 39

Inhaber des Jagdausübungsrechts sind die Grundstückseigentümer und die Jagdgenossenschaften. Sie nutzen das Jagdausübungsrecht häufig durch Verpachtung, die Jagdgenossenschaften wohl regelmäßig durch Verpachtung. Der Fall des selbstbewirtschafteten Eigenjagdbezirks kommt in der Praxis nicht selten vor, in der hier vorgelegten Gutachtenauswahl jedoch nicht.

Beide, Verpächter und Pächter des Jagdausübungsrechts, werden in ihren Rechten wirtschaftlich betroffen, wenn eine Maßnahme des öffentlichen Interesses eingreift. Vorliegend interessiert es nicht, in wieweit der Grundstückseigentümer Anspruch auf Entschädigung hat. Es interessiert hier die Beeinträchtigung des Jagdausübungsrechts. Beim Verpächter geht es um den uneingeschränkten Wert des Rechts, beim Pächter um den auf die aktuelle Pachtzeit eingeschränkten Wert des Rechts. Den Pächter betrifft, was sich in der Pachtzeit ereignet und das ihm anfangszugesicherte Recht beeinträchtigt. Eine Schädigung vor Beginn der Pachtzeit berührt das Recht des Pächters nicht; denn er hat das Revier in Kenntnis des Mangels angepachtet. Seine Rechte sind zeitlich und inhaltlich an den Pachtvertrag gebunden, wie das Recht des Wohnungsmieters an den Mietvertrag.

Entschädigungsgrundlage ist der Marktpreis des beeinträchtigten Wirtschaftsguts oder Rechts. Marktpreis des Jagdausübungsrechts ist der Jagdpachtzins und die Entschädigung entspricht der Differenz zwischen dem vorherigen und dem beeinträchtigten Jagdpachtzins pro Jahr. Dementsprechend wird die Methodik der Entschädigungsbemessung Jagdpachtzinsdifferenzmethode genannt. Bei der Quantifizierung der Differenz bestehen Schwierigkeiten.

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